Geldwäscheprävention Folgeschulung 2022
In der Folgeschulung 2022 informieren wir über die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften, die im Laufe des Jahres 2021 in Kraft traten. Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz hatte umfangreiche Änderungen im Geldwäschegesetz zur Folge, u.a. zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten. Der allgemeine Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin wurde aktualisiert und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Im Juni 2021 veröffentlichte die BaFin den Besonderen Teil für Kreditinstitute (BT AuA) mit neuen bzw. konkretisierenden Vorschriften zu bestimmten Geschäftsfällen. Neu sind insbesondere Pflichten zu Bartransaktionen ab bestimmten Schwellenwerten und die Einholung von Herkunftsnachweisen.
Darüber hinaus werden Fallbeispiele aus dem Jahresbericht der FIU vorgestellt: Betrugsmaschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und zur handelsbasierten Geldwäsche. Ein weiteres Thema ist das Anhaltspunktepapier zu Transaktionen mit Kryptowerten und Kryptoverwahrgeschäften der FIU.
Die Schulung hat eine Lerndauer von ca. 30 Minuten.