Datenschutz

Datenschutz

Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss dafür sorgen, dass Beschäftigte, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, diese Vorgaben einhalten.

In Finanzinstituten fallen ständig personenbezogene Daten an. Unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen und wann die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des ergänzenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wirksam werden, beantwortet unsere Schulung.

Wir bieten die Schulung zum Datenschutz in zielgruppenspezifischen Versionen an: