Geldwäscheprävention
Da insbesondere die Dienstleistungen von Kredit- und Finanzinstituten zum „Waschen" illegal erzielter Vermögenswerte genutzt werden, sind diese gesetzlich zur Abwehr von Geldwäsche durch geeignete organisatorische Maßnahmen und Erst- und Folgeschulungen ihrer Beschäftigten verpflichtet.
Aber nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Auch Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, Kunstvermittler sowie der Kryptowährungsmarkt sind zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet.
Wir bieten die Schulung zur Geldwäscheprävention in verschiedenen Versionen an:
- Geldwäscheprävention für Kreditinstitute
- Geldwäscheprävention für Leasingunternehmen
- Geldwäscheprävention für Zahlungsinstitute
- Geldwäscheprävention für Finanzdienstleister
- Geldwäscheprävention für Güterhändler
- Geldwäscheprävention für Immobilienmakler
- Geldwäscheprävention bei Bartransaktionen
- Geldwäscheprävention Folge
- Anti Money Laundering (english version)