Geldwäscheprävention

Geldwäscheprävention

Da insbesondere die Dienstleistungen von Kredit- und Finanzinstituten zum „Waschen" illegal erzielter Vermögenswerte genutzt werden, sind diese gesetzlich zur Abwehr von Geldwäsche durch geeignete organisatorische Maßnahmen und Erst- und Folgeschulungen ihrer Beschäftigten verpflichtet.
Aber nicht nur Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Auch Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, Kunstvermittler sowie der Kryptowährungsmarkt sind zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet.