Sachkunde nach MiFID II

Sachkunde nach MiFID II

Mit der europäischen „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU)“, kurz MiFID II, wurden neue Rechtsgrundlagen für die Qualifikation von Mitarbeitenden in Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingeführt. In Deutschland wurden die Vorschriften mit dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 87 WpHG), der WPHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) und dem BaFin Rundschreiben MaComp umgesetzt.

Die Sachkunde der Mitarbeitenden ist kontinuierlich zu wahren und regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Die Schulungen werden daher zeitnah an geänderte gesetzliche und aufsichtsrechtliche Anforderungen angepasst. Zur jährlichen Überprüfung der Mitarbeitenden stehen zusätzlich zu den Grundlagenschulungen kompakte Schulungen für alle Mitarbeiterkategorien zur Verfügung.