US-Quellensteuer
Die meisten deutschen Kreditinstitute haben mit der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde „Internal Revenue Service“ (IRS) einen Vertrag (sog. QI-Agreement) geschlossen, damit ihren Kunden eine verminderte Quellensteuer auf Erträge aus US-Wertpapiergeschäften gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass bestimmte Dokumentations- und Legitimationspflichten erfüllt werden.
Im QI-Agreement verpflichten sich die Kreditinstitute gegenüber der US-Finanzbehörde (IRS), den ordnungsgemäßen Ablauf des Meldeverfahrens sicherzustellen und zur Bereitstellung geeigneter Schulungsmaterialien für alle betroffenen Mitarbeiter*innen. Die korrekte Abwicklung wird ebenso wie die Schulung der Beschäftigten von Außenprüfern des IRS kontrolliert. Einem QI, der die Verpflichtungen aus dem QI-Agreement verletzt, kann der IRS den QI-Status entziehen. Der Verlust des QI-Status würde das Depotgeschäft einer Bank mit US-Wertpapieren gravierend beeinträchtigen.
Das WBT vermittelt das erforderliche Kompaktwissen zur US-Quellensteuer und den damit verbundenen Verpflichtungen. Die Beratungshilfe unterstützt bei der richtigen Zuordnung der unterschiedlichen Depotinhaber (nach US-Recht) und erläutert die jeweiligen Erfordernisse. Die Ausfüllhilfe zeigt die jeweils erforderliche US-Form an. Für jedes Feld der Form werden Hinweise zum Ausfüllen gegeben. Fehlerhaft ausgefüllte Forms werden vom IRS nicht akzeptiert.
Das WBT zur US-Quellensteuer gliedert sich in zwei Bereiche:
- Schulung
Die kurz gehaltene Schulung (es geht nicht darum US-Steuerexperten auszubilden) vermittelt das erforderliche Kompaktwissen zur US-Quellensteuer und den damit verbundenen Verpflichtungen. Am Ende des Kurses (mit Test) wird ein Zertifikat zur Dokumentation der Schulung ausgedruckt. - Beratungsunterstützung
Bei der Befreiung von der US-Quellensteuer ist zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Depotinhaber (nach US-Recht) zu unterscheiden. Die Beratungshilfe unterstützt bei der richtigen Zuordnung und erläutert die jeweiligen Erfordernisse. Hier sind auch die jeweils erforderlichen US-Forms und Ausfüllhilfen zu finden.
Der Preis der Institutslizenz beträgt mindestens 1200 EUR bzw. ab einer Gesamtmitarbeiteranzahl von 800 (laut letztem Geschäftsbericht) werden 1,50 EUR je Mitarbeiter berechnet.
In der Lizenzdauer von 12 Monaten sind Onlinezugang, SCORM Version sowie alle Updates enthalten.
Die Lizenz verlängert sich bis auf Widerruf automatisch.
Der Widerruf ist bis zum letzten Werktag der laufenden Lizenz schriftlich einzureichen.
Die Folgelizenz kostet für 12 Monate mindestens 600 EUR bzw. ab einer Gesamtmitarbeiteranzahl von 800 (laut letztem Geschäftsbericht) werden 0,75 EUR je Mitarbeiter berechnet. Alle hier genannten Beträge verstehen sich zzgl. USt.
Wenn das Institut über 800 Mitarbeiter beschäftigt, verpflichtet es sich, der helpmaster.de GmbH jährlich mit Erscheinen des Geschäftsberichts die aktuelle Gesamtmitarbeiteranzahl mitzuteilen.
Sollten Sie nicht nur eigene Mitarbeiter schulen wollen, sondern den Einsatz auch für externe Mitarbeiter planen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.